Vertriebsrecht
Die Kanzlei berät Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Vertriebsstrukturen sowie der Umsetzung von Marketinginitiativen. Da ein rechtlich sicherer und reibungslos funktionierender Vertrieb für den wirtschaftlichen Erfolg der Mandanten von entscheidender Bedeutung ist, liegt das Hauptaugenmerk darauf, die rechtlichen Beziehungen in dem Vertriebsnetz so zu gestalten, dass neben der erforderlichen Rechtssicherheit genügend Flexibilität für neue Innovationen verbleibt.
Neben der laufenden Beratung verhandeln und gestalten die Anwälte insbesondere erforderliche Vertragswerke, etwa Handelsvertreter-, Kooperations-, Lizenz- oder Franchiseverträge.