Bankrecht
Die Kanzlei berät Banken in allen Bereichen des Bankenaufsichtsrechts und im Rahmen von Rechtsbeziehungen gegenüber Bankkunden, wie dem Zahlungsverkehr, bei Einlagen-, Depot- und Verwahrungsgeschäften, bei Kreditgeschäften und im Zusammenhang mit Anlageberatung und Vermögensverwaltung.
Das Beratungsspektrum umfasst des Weiteren Wertpapier-, Emissions- und Investmentgeschäfte sowie den Sektor Compliance.