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Litigation
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind vertretungsbefugt vor sämtlichen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen.
Seit Jahrzehnten vertritt Eckart, Köster & Kollegen Mandanten in Gerichtsverfahren bei Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im gesamten Beratungsspektrum der Kanzlei.
Dabei wurden zahlreiche wegweisende höchstrichterliche Entscheidungen von den Rechtsanwälten begleitet.
Gleichermaßen zum Tätigkeitsspektrum der Anwälte gehört die Begleitung von nationalen und internationalen schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen.