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Mergers & Acquisitions
Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Beratung von Mandanten im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen. Im Bedarfsfalle arbeitet die Kanzlei eng mit externen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen um die optimale Struktur für Asset- oder Share-Deals zu erarbeiten.
Die Beratung der Kanzlei umfasst die Planung und Durchführung der Transaktion unter sämtlichen in Betracht kommenden Fragen des Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- sowie Kartellrechts. Das Full-Service Angebot der Kanzlei umfasst neben der allgemeinen Beratung insbesondere die Erstellung und Verhandlung von Verträgen, die Durchführung von Due-Diligence- Prüfungen sowie gegebenenfalls erforderlicher kartellrechtlicher Verfahren.