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Joint Ventures
Die Kanzlei berät Unternehmen bei der Gründung von Joint-Venture Gesellschaften, sowie bei dem Abschluss von Kooperationen und Allianzen. Die Anwälte erarbeiten über die gesellschafts- und steuerrechtliche Gestaltung hinaus auch Lösungen in sämtlichen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.
Von besonderer Bedeutung ist für die Kanzlei ferner die Berücksichtigung des geistigen Eigentums der beteiligten Unternehmen, etwa in Form von Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design- und Urheberrechten, die oftmals den eigentlichen Wert eines Unternehmens darstellen.