Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Bankenaufsicht

Die Kanzlei bietet umfassende Beratung zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und unterstützt diese insbesondere bei der Einhaltung der Vorschriften über Eigenkapital, Liquidität, Begrenzung von Beteiligungen und Depotprüfungen.

Sie berät ferner bei der Einhaltung von Anzeige- und Meldepflichten, insbesondere der Einreichung von Monatsausweisen und Jahresabschlüssen sowie der Anzeige von besonderen Kreditaggregaten und hilft bei der Implementierung angemessener Risikokontrollmechanismen sowie Mechanismen zur Bekämpfung von Geldwäsche.