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Kapitalmarkt-Compliance
Die Kanzlei berät Unternehmen beim Umgang mit Insiderinformationen, Aufklärungspflichten gegenüber Behörden (Ad-hoc-Publizität), Sperrfristen für Aktiengeschäfte der eigenen Mitarbeiter und Mitteilungspflichten bei Directors´ Dealings. Sie unterstützt im Zusammenhang mit Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Stimmrechtsveränderungen und informiert über kapitalmarktrechtliche Aufbewahrungspflichten.
Auch die rechtssichere Organisation und Durchführung von Hauptversammlungen sowie die ordnungsgemäße Organisation des Aufsichtsrates (z.B. Einrichtung von Audit-Committees) gehören zu den Tätigkeitsfeldern der Kanzlei.