Allg. Zivilrecht
Neben der Beratung und Vertretung in spezialrechtlichen Angelegenheiten berät und vertritt die Kanzlei Mandanten auch in Angelegenheiten des allgemeinen Zivilrechts, wie sie der Teilnahme am Wirtschaftsleben immanent sind.
Beispielsweise beraten die Anwälte regelmäßig Mandanten in kaufrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa der Anschaffung von Betriebsgegenständen, oder auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhaft erbrachten Leistungen oder beim Forderungsinkasso.