Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Franchiserecht

Die Kanzlei berät und betreut Unternehmen in allen Fragen des Waren- und Dienstleistungsfranchisings.

Die Anwälte erarbeiten für Franchisegeber und Franchisenehmer unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten die optimalen Franchisestrukturen und konzipieren die Franchiseverträge.