Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Games-Recht

Bei dem so genannten Games-Recht handelt es sich um eine Verknüpfung zahlreicher Rechtsgebiete, etwa dem IT-, Lizenz-, Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, welche in den verschiedenen Phasen der Planung, Entwicklung und dem Vertrieb von Computerspielen zu beachten sind.

Die Kanzlei berät Mandanten in sämtlichen Phasen der Entwicklung und des Vertriebs von Computerspielen und gestaltet die erforderlichen Verträge. Ein weiteres Augenmerk der Kanzlei liegt auf der Konzeption und Durchführung so genannter In-Game-Advertisements.