Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Cyber-Crime

Die Kanzlei berät bei der Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Abwehr von unbefugter Datenveränderung und Computersabotage und unterstützt beim Aufzeigen gezielten Handlungsbedarfs (u.a. in den Bereichen Malware, Browsersicherheit, Betriebssystem- und Applikationssicherheit).
Identitätsmissbrauch und Identitätsdiebstahl können für das betroffene Unternehmen leicht zu erheblichen Image-Schäden und im schlimmsten Fall auch zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen.

Die Kanzlei verfügt über große Expertise bei der Bekämpfung dieser Cyber-Crime-Phänomene und arbeitet eng mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammen, um im Einzelfall betrügerische Websites zügig aus dem Netz nehmen zu können und so Schäden für das betroffene Unternehmen zu minimieren.