Rechtsanwälte Eckart, Köster & Kollegen, München

Designrecht

Die Kanzlei berät Mandanten beim Schutz ästhetischer Gestaltungsformen und bei der Bekämpfung von Designrechtsverletzungen nach nationalem und internationalem Geschmacksmusterrecht.

Gleichermaßen zum Tätigkeitsspektrum gehört die Beratung bei Lizenzierung und Übertragung von Rechten.