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Societas Europaea (SE) - ein Überblick über die europäische Aktiengesellschaft
Nach mehr als dreißigjährigen Verhandlungen wurde am 8. Oktober 2001 das Statut der Europäischen Gesellschaft, der Societas Europaea – kurz: SE - im Rat angenommen (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001). Drei Jahre später, am 8. Oktober 2004, trat sodann die SE-VO in Kraft, bei der es sich - wie bei jeder EU-Verordnung - um in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbares Recht handelt. Ebenfalls bis zum 8. Oktober 2004 waren die Mitgliedsstaaten ferner verpflichtet, die Richtlinie 2001/86/EG des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung von Arbeitnehmern in nationales Recht umzusetzen, was in den meisten Mitgliedsstaaten, u. a. auch in der Bundesrepublik Deutschland (durch das SEBG vom 22. Dezember 2004), tatsächlich jedoch einige Zeit länger in Anspruch nehmen sollte. Seit dem 8. Oktober 2004 ist es den Mitgliedsstaaten der EU sowie weiteren Staaten des europäischen Wirtschaftsraums mithin erstmals möglich, eine europäische Gesellschaft mit dem „Namen“ SE zu gründen. Als erstes Unternehmen überhaupt wandelte sich die österreichische STRABAG bereits vier Tage nach Inkrafttreten der SE-VO in eine SE um. Als erste deutsche SE wurde im März 2005 die Go-East-Invest SE, eine Beratungsgesellschaft in Berlin, registriert. Als erster DAXKonzern firmiert die Allianz seit Oktober 2006 ... -> zum Whitepaper (PDF)